Nachfolgend finden Sie unsere Regeln und Vorgaben für eine reibungslose Umsetzung unseres Kinder-Kleidermarktes, die Sie bitte unbedingt alle beachten wollen:
Angenommen werden jeweils (max. 30 Teile)
im Februar bzw. März beim Markt für Frühjahr/Sommer:
- Frühjahr- und Sommerbekleidung
- Kommunionskleider/-anzüge
- Trachtenkleidung
- Umstandsmode
- Bademode usw.
(bis jeweils Größe 152!) - Schuhe (max. 5 Paar)
- Spielzeug
- Bücher
- Fahrräder
- Auto- und Fahrradsitze
- Kinderwägen
- Fahrzeuge
etc...
im September bzw. Oktober beim Markt für Herbst/Winter:
- Herbst- und Winterbekleidung (bis Größe 152!)
- Umstandsmode
- Schuhe (max. 5 Paar)
- Spielzeug
- Wintersportartikel (z.B. Schlitten, Ski, Skischuhe, Skihelme, Schlittschuhe)
- Spielzeug
- Bücher
- Auto- und Fahrradsitze
- Kinderwägen
- Fahrzeuge
etc...
⇒ Angenommen wird nur saubere und gut erhaltene Ware!
Keine Unterwäsche, Bodys, Schlafanzüge, Strümpfe/Strumpfhosen
und Plüschtiere!
Und so funktioniert's:
- Fordern Sie zuerst eine Listennummer an: →s. Kontakt
- Ohne zugeteilte Listennummer ist ein Verkauf nicht möglich!
- Downloaden Sie sich dann unsere Liste + Etiketten und drucken diese aus unter: Download Liste und Download Etiketten
- In der Zeile "Lfd.Nr." Ihre Listennummer (hier z.B. 81), dann durch Schrägstrich getrennt die fortlaufende Artikelnummer (hier z.B. 01) eintragen.
- Bitte Listennummer immer vorne/Artikelnummer dahinter auf Liste und Etikett schreiben (Lfd.Nr. und Etiketten müssen identisch sein, da anhand dieser Nummer die Ware wieder einsortiert und verkaufte Ware abgerechnet und ausbezahlt wird)
- Bitte nur die als Download zur Verfügung gestellten Etiketten benutzen und nur mit Faden befestigen, keine Stecknadeln! (Etikett auf Karton kleben, ausschneiden, lochen und mit dickem Faden gut befestigen). Bitte die Etiketten nicht laminieren!
- Ohne Etikett ist eine Zuordnung der Ware nicht möglich!
- Bitte die Ware ausschließlich in Schachteln oder Körben (keine Tüten oder Säcke!) abgeben und diese gut leserlich mit der Listennummer beschriften.
Hier ein Beispiel zur Verdeutlichung:
Vom Verkaufserlös werden 10% vom Verkäufer und 5% vom Käufer einbehalten. Der Erlös kommt gemeinnützigen Zwecken in der Gemeinde Amerang zugute!
Werden die restliche Ware sowie der Verkaufserlös im angegebenen Zeitraum nicht abgeholt, führen wir diese ebenfalls gemeinnützigen Zwecken zu. Bitte beachten Sie die Abholzeit! (Am Markttag von 14:30 bis 15:30 Uhr) →s. Termine
Es wird keine Haftung bei Diebstahl oder Beschädigung übernommen.